Ihr Mehr-Zahn-Komplett-Schutz ab 16,90 €/Monat

Die Zahnversicherung, die alles kann.

  • 200€ professionelle Zahnreinigung p.a.
  • 100% Kunststoffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen u.v.m.
  • 100% Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate u.v.m.
  • Top-Bewertung bei Stiftung Warentest

Spar-Alternative: Zahnvorsorge-Solo nur 10,90 €/Monat (ab Alter 21)

 

Mehr-Zahn-Komplett abschließen
Frau beim Zähneputzen am Spiegel, Saubere Zähne, Zahnreinigung

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Das alles kann der Mehr-Zahn-Komplett-Schutz bei der Zahnvorsorge

  • 200€ professionelle Zahnreinigung p.a. jeweils 80% der PZR – Rechnung. (Zahnprophylaxe + Zahnprophylaxe)
  • 100% Kunststoffüllungen*
  • 100% Wurzelbehandlungen*
  • 100% Parodontosebehandlungen*
  • 100% Aufbißschienen*
  • Kieferorthopädie: 2.000€**
  • 200 € „Bleaching“ alle zwei Jahre

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Das alles kann der Mehr-Zahn-Komplett-Schutz beim Zahnersatz

  • 100% für Zahnersatz (inkl. GKV-Zuschuß)
  • Kronen, Inlays, Onlays, Brücken, Implantate – alles bis Zahn 8
  • Höchstsummenbegrenzung (max. 6.000€ die ersten vier Jahre, danach unbegrenzt)
  • Bis zu drei fehlende Zähne (offene Zahnlücken) mitversichert
  • Mit Gesundheitsfragen (laufende oder geplante Behandlungen nicht versicherbar)
  • Alternativ kann auch 80% bzw. 90% Zahnersatzerstattung ausgewählt werden

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Top-Bewertung
bei Stiftung Warentest
(Note: sehr gut (0,5)
Ausgabe 06/22)

Ihre Vorteile beim Mehr-Zahn-Komplett-Schutz

Icon: clean tooth

PZR & Zahnprophylaxe

Alle professionellen Zahnreinigungen (PZR’s) und Zahnprophylaxe-Maßnahmen werden mit max. 200 € p.a. erstattet, jeweils 80% der Rechnung.

Icon: Tooth Whitening

Zusatz-Leistungen

100% für Kunststoffüllungen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen, Aufbißschienen, schmerzlindernde Maßnahmen und Kieferorthopädie (max. 2.000€).*

tooth

Zahnersatz

Alle Zähne versichert, inkl. 3 fehlender Zähne. Erstattung zu 100%, 90% oder 80%. Keramikverblendungen bis Zahn 8.

Icon: check

Sofort-Abschluß

Sofortiger Vertragsabschluß möglich – auch unmittelbar vor oder nach der Zahnreinigung beim Zahnarzt.

Icon: Contract

Vertragsbindung

Taggenauer Versicherungsbeginn – ohne Wartezeit. Nach 1 Jahr täglich kündbar.

Icon. Customer Service

Top-Service

Persönlicher Ansprechpartner. Unterstützung bei Antragstellung und Rechnungsregulierung.

Monatliche Beiträge für den Mehr-Zahn-Komplett-Schutz

Alter Mit Zahnersatz-erstattung 100% Mit Zahnersatz-erstattung 90% Mit Zahnersatz-erstattung 80%
0-20 17,50 € 17,20 € 16,90 €
21-30 23,60 € 21,20 € 18,70 €
31-40 36,60 € 30,90 € 24,70 €
41-50 47,80 € 39,20 € 30,00 €
51-60 64,50 € 51,60 € 38,00 €
Ab 61 75,50 € 59,80 € 43,30 €

Spar-Alternative:
Zahnvorsorge-Solo – ohne Zahnersatz – nur 10,90 €/Monat (ab Alter 21).

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Zahnvorsorge-Solo – nur 10,90 €/Monat (ab Alter 21)

Sie wünschen keinen Zahnersatz-Schutz?

Dann nehmen Sie unseren Zahnvorsorge-Solo-Tarif für 10,90 €/Monat
(Alter 0-20, Beitrag: 15,90 €/Monat, Barmenia-Tarifname „Mehr Zahnvorsorge D“).

Leistungen

Identisch wie beim Mehr-Zahn-Komplett-Schutz, nur mit folgenden
Einschränkungen

  • Zahnprophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung (PZR)) zu 100%, maximal 150 € pro Kalenderjahr.
  • Keine Zahnersatzabdeckung.

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Leistungsübersicht im Detail

Der Mehr-Zahn-Komplett-Schutz

1. Zahnvorsorge

  • Max. 200€ p.a. für professionelle Zahnreinigung (PZR) und Zahnprophylaxe, max. 80% vom Rechnungsbetrag.
Zusatzleistungen
  • 100% für hochwertige Kunststoffüllungen*
  • 100% für Wurzel- und Parodontosebehandlung (mit oder ohne GKV-Vorleistung)*
  • 100% für Aufbißschienen (mit oder ohne GKV Vorleistung), nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung*
  • 100% für schmerzlindernde Maßnahmen*
  • 200 € für zahnaufhellende Maßnahmen „Bleaching“ alle zwei Jahre
  • Zahnstaffel die ersten beiden Jahre:
    1. Jahr: max 150 €
    1.+2. Jahr zusammen: max 300 €

Dazu noch Kieferorthopädie
  • Kinder & Jugendliche (bis Alter 20): einmalig insgesamt 2.000€ z.B. für Zahnspangen, Mini-Brackets u.ä. – im ersten Jahr max. 150€, in den ersten beiden Jahren max. 300€**
  • Erwachsene: einmalig insgesamt 2.000€ nach einem Unfall

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2. Zahnersatz

Zahnersatz (z. B. Implantate, Kronen, Brücken und Prothesen) 100 %, 90 % oder 80 % inkl. Vorleistung GKV
Zahnersatz GKV-Regelversorgung 100 % inkl. Vorleistung GKV
Inlays 100 %, 90 % oder 80 % inkl. Vorleistung GKV
Knochenaufbau
Funktionsanalyse und -diagnostik
Keramikverblendungen bis Zahn 8 (inkl. nicht sichtbarer Bereich)
Innovationsgarantie für Zahnersatzmaßnahmen
Verzicht auf GKV-Vorleistung (z. B. Privatzahnarzt) Abzug von 20 %
Leistungsbegrenzung
  • 1. Kalenderjahr (KJ): max. 1.500 €
  • 1-2 KJ: max. 3.000 €
  • 1-3 KJ: max. 4.500 €
  • 1-4 KJ: max. 6.000 €
  • ab 5. KJ: unbegrenzt
  • Bei Vorhandensein einer Zahnersatzversicherung bei einem anderen Versicherer in den letzten sechs Monaten vor Abschluß des Barmenia-Zahnersatztarifes gilt die Leistungsbegrenzung nur zwei Kalenderjahre.
Gebührenordnung für Zahnärzte bis zum Höchstsatz (Faktor 3,5)
Heil- und Kostenplan empfohlen
Icon: Piggy Bank

Vorteile & Erstattungen

Zahnvorsorge

Beispiel

2 professionelle Zahnreinigungen (PZR’s) pro Jahr

Monatliche Zahlungsweise, Alter 25

Beitrag Mehr–Zahn–Komplett

23,60€/Monat

Beitragskosten pro Jahr

283,20€ p.a.

Beispielpreis einer PZR

140€

PZR-Rechnungskosten pro Jahr (2 PZR’s) =

280€ p.a.

Erstattung durch Mehr–Zahn–Komplett =

200€ p.a.

Mehrkosten der PZR’s pro Jahr =

83,20€

Dafür erhalten Sie zusätzlich:

  • 100% Kunststofffüllungen
  • 100% Wurzel- und Parodontosebehandlungen
  • 100% Zahnersatz

Zahnersatz

Krone

Ohne Zahn-Versicherung Mit Zahnreinigung-Flatrate-Plus
Kosten beim Zahnersatz in € Zahnersatz-erstattung 100% Zahnersatz-erstattung 90% Zahnersatz-erstattung 80%
Labor und Material 385,00 385,00 385,00 385,00
Behandlungskosten 370,00 370,00 370,00 370,00
Gesamtrechnung 755,00 755,00 755,00 755,00
GKV-Zuschuss (inkl. Bonus) -260,00 -260,00 -260,00 -260,00
Barmenia erstattet = Ersparnis 495,00 419,50 344,00
Eigenbeteiligung 495,00 0,00 75,50 151,00

Inlays

Ohne Zahn-Versicherung Mit Zahnreinigung-Flatrate-Plus
Kosten beim Zahnersatz in € Zahnersatz-erstattung 100% Zahnersatz-erstattung 90% Zahnersatz-erstattung 80%
Labor und Material 250,00 250,00 250,00 250,00
Behandlungskosten 500,00 500,00 500,00 500,00
Gesamtrechnung 750,00 750,00 750,00 750,00
GKV-Zuschuss (inkl. Bonus) -43,00 -43,00 -43,00 -43,00
Barmenia erstattet = Ersparnis 707,00 632,00 557,00
Eigenbeteiligung 707,00 0,00 75,00 150,00

Brücken

Ohne Zahn-Versicherung Mit Zahnreinigung-Flatrate-Plus
Kosten beim Zahnersatz in € Zahnersatz-erstattung 100% Zahnersatz-erstattung 90% Zahnersatz-erstattung 80%
Labor und Material 870,00 870,00 870,00 870,00
Behandlungskosten 900,00 900,00 900,00 900,00
Gesamtrechnung 1.770,00 EUR 1.770,00 1.770,00 1.770,00
GKV-Zuschuss (inkl. Bonus) -500,00 -500,00 -500,00 -500,00
Barmenia erstattet = Ersparnis 1.270,00 1.093,00 916,00
Eigenbeteiligung 1.270,00 0,00 177,00 354,00

2 Implantate mit Knochenaufbau

Ohne Zahn-Versicherung Mit Zahnreinigung-Flatrate-Plus
Kosten beim Zahnersatz in € Zahnersatz-erstattung 100% Zahnersatz-erstattung 90% Zahnersatz-erstattung 80%
Labor und Material 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00
Behandlungskosten 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00
Gesamtrechnung 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00
GKV-Zuschuss (inkl. Bonus) 0,00 0,00 0,00 0,00
Barmenia erstattet = Ersparnis 3.000,00 2.700,00 2.400,00
Eigenbeteiligung 3.000,00 0,00 300,00 600,00

Für die ganz Cleveren

170 Euro Wechselprämie

Mit dem Abschluß Ihrer Mehr-Zahn-Komplett-Schutz (eher der Rundum-Zahnzusatzversicherung) und einem gleichzeitigen Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse VIACTIV sichern Sie sich im ersten Jahr eine Wechselprämie von 170 Euro. Die darauffolgenden Jahre erhalten Sie weiter u.a. mit Ihrer Zahnvorsorge und gesundem Verhalten bis zu 110 Euro pro Jahr über das Bonus-Programm der VIACTIV.

Dazu bezuschußt die VIACTIV Krankenkasse die professionelle Zahnreinigung (PZR) mit 2 x 30 Euro pro PZR und pro Kalenderjahr, also mit 60 Euro pro Jahr.

Stellen Sie also heute noch online Ihren Antrag bei der VIACTIV Krankenkasse nur hier: Online-VIACTIV-Kassenwechsel beantragen

Die Wechselfrist von ihrer alten Krankenkasse zur VIACTIV beträgt im Regelfall zwei Monate zum Monatsende. Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse, wann Sie mit welcher Frist dort kündigen können.

Wir sind für Sie da!

Hartwig Benzler / Barmenia

Bei Fragen rufen Sie mich bitte an, schreiben mir eine WhatsApp oder schicken mir eine Email.

Häufige Fragen zum Mehr-Zahn-Komplett-Schutz (FAQ’s)

  • Leistungen
  • Kosten
  • Vertrag
  • Sonstiges
  • Zahnvorsorge-Solo

Wieviele professionelle Zahnreinigungen erstattet der Mehr-Zahn-Komplett-Schutz im Jahr und in welcher Höhe?

Der Mehr-Zahn-Komplett-Schutz (Barmenia-Tarifname “Mehr Zahnvorsorge Bonus D” in Kombination mit dem Zahnersatztarif „Mehr Zahn 80/90 oder 100“) erstattet maximal 200 € p.a. für die professionelle Zahnreinigung (PZR) und die Zahnprophylaxe, jeweils 80% vom Rechnungsbetrag. Der Versicherungsschutz gilt sofort.

Leistet der Mehr-Zahn-Komplett-Schutz auch bei laufenden oder geplanten Behandlungen?

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) und die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen können auch dann abgerechnet werden, wenn der Zahnarzt Ihren PZR-Termin bereits terminiert hat oder sie sogar erst am Tag Ihres PZR-Termin Ihren Mehr-Zahn-Komplett-Schutz abschließen. Auch diese PZR können Sie erstattet bekommen.

Alle Zusatzleistungen des Mehr-Zahn-Komplett-Schutz (z.B. für Kunststoffüllungen, Wurzelbehandlungen oder Aufbißschienen) sind für laufende oder bereits geplante Behandlungen nicht versichert. Zukünftige, neu und akut auftretende Behandlungen sind dagegen zu 100% versichert. Gleiches gilt für den Zahnersatz.

Werden auch zahnaufhellende Maßnahmen („Bleaching“) erstattet?

Ja, mit einem Bonus von 200 Euro alle zwei Kalenderjahre.

Voraussetzung: Sie haben den Mehr-Zahn-Komplett-Schutz (Barmenia-Tarifname „Mehr Zahnvorsorge Bonus D“ zusammen mit einem Zahnersatztarif (Barmenia-Tarifname „Mehr Zahn 100, 90 oder 80“) abgeschlossen.

Wenn Sie nur den Zahnvorsorge-Solo-Tarif (Barmenia-Tarifname „Mehr Zahnvorsorge D“) abgeschlossen haben, haben Sie die 200 Euro für zahnaufhellende Maßnahmen („Bleaching“) nicht versichert.

Leistet der Mehr-Zahn-Komplett-Schutz auch für Zahnersatz (z.B. Implantate oder Kronen)?

Ja. Sie haben vollen Versicherungsschutz für alle Zähne (Zahn 1 bis Zahn 8).

Je nachdem, welchen Zahnersatz-Tarif Sie auswählen, haben Sie also folgenden Erstattungsanspruch:

  • 100% Erstattung mit Tarif Mehr Zahn 100
  • 90% Erstattung mit Tarif Mehr Zahn 90
  • 80% Erstattung mit Tarif Mehr Zahn 80

In den ersten Jahren sind die Leistungen beim Zahnersatz wie folgt begrenzt („Zahnstaffel“):

  • 1. Kalenderjahr (KJ): max. 1.500 €
  • 1-2 KJ: max. 3.000 €
  • 1-3 KJ: max. 4.500 €
  • 1-4 KJ: max. 6.000 €
  • ab 5. KJ: unbegrenzt
  • Bei Vorhandensein einer Zahnersatzversicherung bei einem anderen Versicherer in den letzten sechs Monaten vor Abschluß des Barmenia-Zahnersatztarifes wird die Leistungsbegrenzungsdauer auf nur zwei Kalenderjahre gekürzt („verkürzte Zahnstaffel“).

Sind fehlende Zähne mitversichert?

Bis zu drei fehlende Zähne (offene Zahnlücken) können mitversichert werden.

Bei zwei oder drei fehlenden Zähnen erfolgt in den ersten drei Jahren folgende Leistungseinschränkung, bezogen auf den erstattungsfähigen Leistungen des Rechnungsbetrags von:

  • bei zwei fehlenden Zähnen: 250 € im 1. KJ, 500 € im 2. KJ, 750 € im 3. KJ
  • bei drei fehlenden Zähnen: 125 € im 1. KJ, 250 € im 2. KJ, 375 € im 3. KJ
  • Diese Leistungsbeschränkung gilt nicht bei Behandlungen nach einem Unfall, wenn der Unfall nach dem Zustandekommen des Vertrags eingtreten ist.

Was ist als „Zahnersatz“ versichert?

Entsprechend des versicherten Prozentsatzes des Zahnerstattungstarifs (100/90/80) wird inklusive der Vorleistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers folgendes beispielhaft als Zahnersatz erstattet:

  • Inlays
  • Onlays
  • Prothesen
  • Stiftzähne
  • Brücken
  • Kronen
  • Implantate.

Eingeschlossen sind auch Vor- und Nachbehandlungen. Dazu zählen zum Beispiel funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und augmentative Leistungen (Knochenaufbau).

Sind Keramikverblendungen („Veneers“) mitversichert?

Ja, die Kosten für Keramik- und Kunststoff-Verblendungen („Veneers“) sind für alle Zähne versichert.
Voraussetzung: Sie haben einen Zahnersatz-Tarif versichert. Dies ist bei dem Mehr-Zahn-Komplett-Schutz der Fall.

Sind Behandlungen bei Privatzahnärzten mitversichert?

Ja, Sie können auch Rechnungen ohne GKV-Vorleistung, also z.B. von Privatzahnärzten, abrechnen.

Bei der Zahnvorsorge, z.B. der professionellen Zahnreinigung, gibt es keine Abzüge.

Beim Zahnersatz wird ein Abzug von 20% vom Rechnungsbetrag vorgenommen.

Leistet die Versicherung auch für Kieferorthopädie (z.B. Zahnspangen)?

Ja, über den Mehr-Zahn-Komplett-Schutz bzw. den Zahnvorsorge-Solo-Tarif sind bei versicherten Personen bis zum 20. Lebensjahr die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen (z.B. Zahnspangen, Mini-Brackets, Keramik- und Kunststoffbrackets, festsitzende Retainer) einmalig bis maximal 2.000 € versichert.

In den beiden ersten Kalenderjahren sind die Leistungen auf 150 € im ersten Jahr bzw. 300 € für die ersten beiden Jahre begrenzt.

Bei Erwachsenen (ab dem 21. Lebensjahr) ist die Leistung nur abgedeckt, sofern die kieferorthopädische Behandlung aufgrund eines Unfalls erforderlich wird.

Welche Leistungen sind konkret im Mehr-Zahn-Komplett-Schutz enthalten?

Der Mehr-Zahn-Komplett-Schutz beinhaltet folgende Leistungen, die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ, Faktor 3,5) erstattet werden:
• Professionelle Zahnreinigung (PZR): max. 200 € p.a. für die PZR und zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen, jeweils 80% vom Rechnungsbetrag
• hochwertige Kunststoff-Füllungen: 100% Erstattung für Kunststoff-Füllungen, Komposit- sowie Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen
• Wurzel- und Parodontosebehandlungen: 100% Erstattung für Wurzel- und Parodontosebehandlungen inklusive Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen mit und ohne Vorleistung der GKV
• Knirscherschienen: 100% Erstattung für Aufbiß-Schienen mit und ohne Vorleistung der GKV, aber nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung
• schmerzlindernde Maßnahmen: 100% Erstattung für Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose und Sedierung
• Kieferorthopädie: Für Kinder und Jugendliche bis Alter 20 einmalig bis zu 2.000 € zu 100% für Mini-Brackets, Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen oder festsitzende Retainer mit oder ohne Vorleistung der GKV. Die ersten beiden Jahre sind die Leistungen auf maximal 300 € gedeckelt (1. Jahr 150 €, 1.+2. Jahr zusammen 300 €). Für Erwachsene werden einmalig nach einem Unfall kieferorthopädische Maßnahmen zu 100% bis zu 2.000 € erstattet.

Welche Ziffern der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) werden sofort unabhängig von den Gesundheitsfragen erstattet?

GOZ-Ziffer 1040: Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Dazu auch noch die GOZ-Ziffern 1000, 1010 und 1020 (Zahnprophylaxe).

Was bedeutet die Innovations- und Zukunftsgarantie beim Zahnersatz?

Innovationsgarantie
Sämtliche Zahnersatz-Maßnahmen sind versichert, auch solche die es heute noch nicht gibt. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an die neuen Gegebenheiten an. Sie müssen dafür nichts tun.

Zukunftsgarantie
Die GKV oder Heilfürsorge orientieren sich beim Zahnersatz am vorliegenden Befund. Daraus ergibt sich ein Festzuschuß, den wir als Vorleistung berücksichtigen. Die Leistungen der GKV oder Heilfürsorge können sich jedoch ändern. Das hat aber keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Sie erhalten von uns unverändert die Leistungen im tariflich vereinbarten Umfang.

Wieviel kostet der Mehr-Zahn-Komplett-Schutz?

2024 kostet der Mehr-Zahn-Komplett-Schutz für Erwachsene (Alter 21 – 30) 18,70 €/Monat (mit 80% Zahnersatz). Dieser Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus dem Beitrag für den Barmenia-Zahnprophylaxe-Tarif Mehr Zahnvorsorge Bonus D (14,10 €/Monat). Dazu der Beitrag für den Zahnersatz-Tarif, 4,60 Euro/Monat, Tarif Mehr Zahn 80.

Die Beitragsübersicht für den Mehr-Zahn-Komplett-Schutz (2024):

Alter 21-30
Mit Zahnersatz 80%: 18,70 €/Monat
Mit Zahnersatz 90%: 21,20 €/Monat
Mit Zahnersatz 100%: 23,60 €/Monat

Alter 31-40
Mit Zahnersatz 80%: 24,70 €/Monat
Mit Zahnersatz 90%: 30,90 €/Monat
Mit Zahnersatz 100%: 36,60 €/Monat

Alter 41-50
Mit Zahnersatz 80%: 30,00 €/Monat
Mit Zahnersatz 90%: 39,20 €/Monat
Mit Zahnersatz 100%: 47,80 €/Monat

Alter 51-60
Mit Zahnersatz 80%: 38,00 €/Monat
Mit Zahnersatz 90%: 51,60 €/Monat
Mit Zahnersatz 100%: 64,50 €/Monat

Ab Alter 61
Mit Zahnersatz 80%: 43,30 €/Monat
Mit Zahnersatz 90%: 59,80 €/Monat
Mit Zahnersatz 100%: 75,50 €/Monat

Bei jährlicher Zahlung wird ein Nachlaß von 4% gewährt.

Kinder und Jugendliche (0-20 Jahre) zahlen monatlich 16,90 €/Monat (mit 80% Zahnersatz), 17,20 €/Monat (mit 90% Zahnersatz) oder 17,50 €/Monat (mit 100% Zahnersatz), da hier auch kieferorthopädische Leistungen (z.B. die Zahnspangen) bis maximal 2.000 € mitversichert sind.

Wonach bemißt sich das „Alter“ für die Beitragsbestimmung?

Der Beitrag für Kinder (0 – 20 Jahre) ist bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 21 Jahre alt werden. Danach ist für sie der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter 21 – 30 zu zahlen.

Der Beitrag der Altersgruppen 21 – 30, 31 – 40, 41 – 50 bzw. 51 – 60 gilt bis zum Ende des Monats, in dem Sie 31 Jahre, 41 Jahre, 51 Jahre bzw. 61 Jahre alt werden. Danach ist der Beitrag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen.

Kann ich auch jährlich bezahlen? Habe ich dann einen Beitragsvorteil?

Ja, Sie erhalten dann 4 % Nachlaß.

Wer bezahlt die Zahnarzt-Rechnung?

Die Rechnung des Zahnarztes bezahlen Sie selbst an ihn. Die Barmenia erstattet Ihnen auf Ihr Bankkonto die versicherten Leistungen anhand der von Ihnen eingereichten Zahnarztrechnung. Je nach Umfang der Zahnarztrechnung kann die Erstattung nur einige Tage dauern oder längere Zeit in Anspruch nehmen. Die schnellste Erstattung erzielen Sie, wenn Sie die Zahnarzt-Rechnung mit der Barmenia-App digital einreichen.

Müssen Gesundheitsfragen beanwortet werden?

Beim Abschluß eines Mehr-Zahn-Komplett-Schutzes müssen zwei Gesundheitsfragen beantwortet werden:

  1. Erfolgt zur Zeit eine Zahnersatzbehandlung, eine Wurzelbehandlung und/oder eine Behandlung wegen Parodontose/Parodontitis oder ist sie angeraten oder beabsichtigt? (Laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen sind nicht versichert)
  2. Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen), die noch nicht ersetzt sind?

Muß die Gesundheitsfrage 1 mit „Ja“ beantwortet werden oder wenn mehr als drei offene Zahnlücken vorhanden sind, kann der Mehr-Zahn-Komplett-Schutz nicht abgeschlossen werden.

Kann ich die Zahnvorsorge-Tarife und die Zahnersatz-Tarife auch einzeln abschließen?

Ja, Sie können neben dem Rundum-Zahnschutz (der Mehr-Zahn-Komplett-Schutz) auch nur einen Zahnvorsorge-Tarif (Zahnvorsorge-Solo-Tarif, Barmenia-Name Mehr Zahnvorsorge D) oder auch nur einen Zahnersatztarif (Barmenia-Tarifname Mehr Zahn 100, 90 oder 80) abschließen.

Für wie lange binde ich mich und wann kann ich frühestens kündigen?

Der Vertrag läuft mindestens für 12 Monate ab Versicherungsbeginn. Danach können Sie den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum nächsten Tag, also täglich, kündigen.

Besteht eine Wartezeit?

Es besteht keine Wartezeit.
Sie haben für die professionelle Zahnreinigung (PZR) und die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen sofort nach Vertragsbeginn einen Erstattungsanspruch. Dies gilt auch für alle sonstigen Zusatzleistungen der Zahnreinigung-Flatrate, es sei denn, diese sind bei Vertragsabschluß bereits am laufen oder geplant.

Damit Sie die PZR erstattet bekommen, die Sie am Tage des Vertragsabschlusses durchgeführt haben, achten Sie bitte beim Online-Abschluß darauf, das Beginndatum des Vertrags taggenau auf den aktuellen Tag zu setzen.

Beispiel:

  • PZR-Termin in Ihrer Zahnarztpraxis: 15. Mai
  • Vertragsbeginn der Zahnreinigung-Flatrate: taggenau auf den 15. Mai
  • Die PZR vom 15. Mai kann voll erstattet werden.

Sind die Versicherungsbedingungen einsehbar?

Die Versicherungsbedingungen können hier heruntergeladen werden:

Beim Abschluß der Zahnversicherung werden Ihnen außerdem die kompletten Versicherungsbedingungen per Email zugeschickt.

Kann ich meinen abgeschlossenen Vertrag widerrufen?

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen z.B. per E-Mail widerrufen. Schicken Sie Ihren Widerruf an info@barmenia.de mit der Angabe Ihrer Vertragsnummer.

Kann ich auch bei Erkrankungen wie Diabetes oder Parodontose die Zahnversicherung abschließen?

Ja, dies stellt kein Hinderungsgrund für den Abschluß der Barmenia-Zahnzusatzversicherung dar.

Muß ich vor einer zahnärztlichen Behandlung einen Heil- und Kostenplan einreichen?

Nein, dies ist nicht notwendig. Aber bei größeren zahnärztlichen Maßnahmen empfehlen wir Ihnen, uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan einzureichen. Wir klären dann gerne für Sie, mit welchen Leistungen Sie rechnen können.

Wie und wo reiche ich die Rechnungen ein?

Am einfachsten nutzen Sie die Barmenia-App, mit der Sie unkompliziert Ihre PZR- und zahnärztlichen Rechnungen zur Erstattung einreichen können. Sobald Sie die Vertragsunterlagen und Ihre Versicherungsnummer per Email erhalten haben, laden Sie sich die Barmenia-App auf Ihr Smartphone und registrieren sich. Sobald Sie legitimiert wurden, sind Sie startklar. Sie können sich auch auf https://Meine-Barmenia.de/registrierung registrieren.

Sie können Ihre Zahnarztrechnungen auch per Email, mit der Angabe Ihrer Versicherungsnummer, an leistungsabrechnung@barmenia.de senden.

Die Erstattung erfolgt üblicherweise innerhalb weniger Tage auf das Konto, von dem Ihre Beiträge abgebucht werden, vor allem dann, wenn Sie nur eine PZR-Rechnung über die Barmenia-App einreichen.

Muß ich einen GKV- bzw. Heilfürsorge-Nachweis beim Einreichen von Zahnarztrechnungen beifügen?

Bitte lassen Sie auf allen Kostenbelegen die Höhe der Leistungen von Ihrer GKV oder Ihrer Heilfürsorge bestätigen.

Für die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist das nicht nötig.

Bin ich in der Auswahl meines Zahnarztes eingeschränkt?

Nein, natürlich nicht. Sie können zu jedem Zahnarzt in Deutschland gehen, solange er nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnet.

Muß ich Mitglied einer bestimmten gesetzlichen Krankenkasse sein, um die Zahnzusatzversicherung nutzen zu können?

Nein, Sie können als Mitglied jeder gesetzlichen Krankenkasse die Barmenia-Zahnzusatzversicherung abschließen und sie vollumfänglich nutzen.

Ich bin privat krankenversichert. Kann ich diese Zahnzusatzversicherung nutzen?

Nein, die Zahnzusatzversicherungen der Barmenia können Sie nur abschließen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder wenn Sie Anspruch auf Heilfürsorge haben, z.B. als Polizist oder Soldat.

Kann ich auch mehrere Personen gleichzeitig versichern?

Selbstverständlich. Sie können bei der Antragsstellung auch mehrere Personen mitversichern.

Welcher Versicherer steckt hinter dem Mehr-Zahn-Komplett-Schutz?

Der Mehr-Zahn-Komplett-Schutz ist eine Versicherung der Barmenia Krankenversicherung.

Die Barmenia-Tarifnamen lauten:

  • Zahnvorsorge: “Mehr Zahnvorsorge Bonus D”.
  • Zahnvorsorge-Solo: „Mehr Zahnvorsorge D“
  • Zahnersatz: „Mehr Zahn 100/90 oder 80“

Die Barmenia ist eine der größten privaten Krankenversicherungen in Deutschland.

Gibt es beim Mehr-Zahn-Komplett-Schutz einen Pferdefuß?

Nein. Alles ist sauber, ohne Wenn und Aber.

Damit Sie den Mehr-Zahn-Komplett-Schutz nutzen können, brauchen wir neben Ihren Personendaten nur folgendes:

  1. Ihre gültige E-Mail-Adresse, damit wir Ihnen die Vertragsunterlagen zusenden können.
  2. Ihre deutsche IBAN-Nummer. Über ein Lastschriftmandat werden die Beiträge von Ihrem Bankkonto abgebucht. Selbstzahlung oder Überweisung ist leider nicht möglich.

Sie sind eine Zahnarztpraxis und wollen auch Ihren Patienten den Mehr-Zahn-Komplett-Schutz zugute kommen lassen? Was tun?

Schreiben Sie uns eine Email mit Ihren Kontakdaten oder rufen Sie uns an. Wir stimmen dann persönlich ab, wie Ihre Patienten am einfachsten vom Mehr-Zahn-Komplett-Schutz erfahren. Werbekarten und Flugblätter stehen zur Verfügung. Wir freuen uns über jede Zahnarztpraxis, die ihren Patienten in Kontakt mit unseren hochwertigen Zahnversicherungsschutz bringen möchte.

Was ist der Unterschied zwischen dem Mehr-Zahn-Komplett-Schutz und dem Zahnvorsorge-Solo-Tarif?

Der Mehr-Zahn-Komplett-Schutz beinhaltet die Kombination aus Zahnvorsorge-Schutz und Zahnersatz-Schutz. Sie wählen beim Zahnersatz die Erstattungshöhe aus (80%, 90% oder 100%), dann haben Sie den Komplett-Schutz abgesichert.

Der Zahnvorsorge-Solo-Tarif (Barmenia-Tarifname „Mehr Zahnvorsorge D„) kann dagegen auch ohne einen Zahnersatz-Tarif abgeschlossen werden. In diesem beitragsseitig günstigen Tarif (Beitrag: 10,90 €/Monat) ist die Erstattung der professionellen Zahnreinigung (PZR) auf 150 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Außerdem sind die Zusatzleistungen der Zahnvorsorge wie z.B. Kunststoffüllungen, Wurzel- oder Parodontosbehandlungen die beiden ersten Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn in der Erstattungshöhe wie folgt begrenzt:

• maximal 150 Euro im 1. Kalenderjahr
• maximal 300 Euro im 1. + 2. Kalenderjahr zusammen
• ab dem 3. Kalenderjahr unbegrenzt

Der Zahnvorsorge-Solo-Tarif leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen („Bleaching“).

Kann ich den Zahnvorsorge-Solo-Tarif mit einem Zahnersatz-Tarif kombinieren?

Ja, sobald Sie neben dem Zahnvorsorge-Solo-Tarif einen Zahnersatztarif der Barmenia abschließen, verändert sich dieser Tarif  zum Tarif „Mehr Zahnvorsorge Bonus D“ und Sie haben den Mehr-Zahn-Komplett-Schutz versichert. Sie haben dann alle Leistungsvorteile wie u.a. 200 € p.a. für die professionelle Zahnreinigung versichert. Auch die 200 € für Bleaching alle zwei Jahre stehen Ihnen dann zur Verfügung. Ihr Beitrag ändert sich entsprechend.

Sie haben zeitlich keine Vorgabe, wann Sie zum Zahnvorsorge-Solo-Tarif den Barmenia-Zahnersatz-Tarif hinzufügen. Sie können das jederzeit durchführen.

Hat der Zahnvorsorge-Solo-Tarif Gesundheitsfragen?

Nein, der Tarif hat keine Gesundheitsfragen, da Sie keinen Zahnersatz-Tarif mitabschließen.

Welche Vertragslaufzeit bzw. Kündigungsfrist hat der Zahnvorsorge-Solo-Tarif?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Danach können Sie diesen Tarif täglich kündigen.

Sollten Sie den Zahnvorsorge-Solo-Tarif zum Ende eines Jahres abschließen, achten Sie darauf, den Beginn des Vertrags noch ins alte Jahr zu legen, damit Sie vertragsseitig im Folgejahr bereits im 2. Kalenderjahr versichert sind. Sie gewinnen dann fast ein Jahr an unbegrenzter Erstattungshöhe für die sonstigen Tarif-Zusatzleistungen.

Hier der Unterschied:

  1. Abschluß des Vertrags am 24.12.2024 mit Beginn zum 1.1.2025
    • Begrenzung der Zusatzleistungen auf
      • 2025: 150 Euro
      • 2025-2026: 300 Euro
      • ab 2027: unbegrenzt
  2. Abschluß des Vertrags am 24.12.2024 mit Beginn zum 24.12.2024
    • Begrenzung der sonstigen Leistungen auf
      • 2024: 150 Euro
      • 2024-2025: 300 Euro
      • ab 2026: unbegrenzt

Sind die Beiträge nach Altersklassen gestaffelt?

Es gibt nur zwei Beitragsklassen nach Alter für den Tarif Mehr Zahnvorsorge D (Zahnvorsorge-Solo):

  • Alter 0 bis 20, Beitrag: 15,90 Euro/Monat
  • Ab Alter 21, Beitrag: 10,90 Euro/Monat
*Hinweis zu den Zusatzleistungen der Mehr-Zahn-Komplett-Schutz:

Laufende oder angeratene Zusatzleistungen sind nicht versichert.

**Kieferorthopädie

In den ersten zwei Jahren staffelt sich die Erstattung für kieferorthopädische Maßnahmen wie folgt:

  • Im ersten Kalenderjahr maximal 150 €
  • In den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 300 €
  • Danach unbegrenzt, insgesamt einmalig 2.000 €